Voraussetzungen für eine Reise nach Spanien
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Voraussetzungen für eine Reise nach Spanien

Es kursieren viele Gerüchte über neue Vorschriften für Reisen nach Spanien. Die britische Regierung hat erklärt, dass eine Ernennung bei einem Immobilienmakler ein triftiger Grund ist, das Vereinigte Königreich zu verlassen, aber dies ist kein akzeptabler Grund, um nach Spanien einzureisen.

Sofern nicht anders angegeben, sind dies die folgenden Gründe, aus denen Sie nach Spanien einreisen dürfen. Jeder, der hier kein grünes Aufenthaltspapier oder keine Karte / TIE hat, sollte beim Eintritt vorsichtig sein, da die Leute kürzlich abgewiesen wurden.
Wenn Sie irgendwelche Zweifel haben, wenden Sie sich bitte an uns. Nicola von unserem Team hat umfangreiche Nachforschungen angestellt, um diese Informationen zu überprüfen. Sie können Nicola direkt unter nicola@barcelorealestate.com oder +34 675 911 265 kontaktieren.
Wir hoffen, Sie bald zu sehen, aufpassen und sicher zu bleiben!

Zulässige Gründe für die Einreise nach Spanien nach dem 30. März 2021

Ab 18.00 Uhr (GMT + 1) am 30. März 2021 (17.00 Uhr / GMT auf den Kanarischen Inseln) wird die Passagierreise zwischen Großbritannien und Spanien wieder aufgenommen, die Einreisebeschränkungen und Prüfanforderungen bleiben jedoch in Kraft. Nur EU- und Schengen-Staatsbürger, Personen mit legalem Wohnsitz in der EU und assoziierten Schengen-Staaten oder Personen, die durch Nachweise nachweisen können, dass eine wesentliche Einreise nach Spanien erforderlich ist, dürfen in das Land einreisen. Zulässige Umstände sind:

  • Gewohnheitsbewohner der Europäischen Union, der Schengen-Staaten, Andorra, Monaco, des Vatikans (Heiliger Stuhl) oder San Marino; die in ihr Wohnsitzland reisen und ihren Aufenthaltsstatus mit Nachweisen ordnungsgemäß akkreditieren können.
  • Inhaber eines von einem Mitgliedstaat oder einem Schengen-assoziierten Staat ausgestellten Visums für einen längeren Aufenthalt, die in dieses Land reisen.
  • Angehörige von Gesundheitsberufen, einschließlich Gesundheitsforscher, und Fachkräfte der Altenpflege, die zur Grundarbeit gehen oder von dieser zurückkehren.
  • Transportpersonal, Seeleute und Luftfahrtpersonal.
  • Diplomatische, konsularische, internationale Organisationen, Militär, Zivilschutz und Mitglieder humanitärer Organisationen.
  • Studierende, die ab dem 1. Januar 2021 an Kursen teilnehmen, die ihr Studium in einem EU-Mitglied oder einem Schengen-Staat durchführen und über die entsprechende Genehmigung oder das Visum und die Krankenversicherung verfügen, sofern sie in das Land reisen, in dem sie studieren, und diese Einreise erfolgt während des akademischen Jahres oder 15 Tage zuvor. Studenten, die vor dem 1. Januar 2021 einen Vor-Ort- oder persönlichen Kurs in Spanien begonnen haben, benötigen keine Einreisegenehmigung oder ein Visum, sollten jedoch bereit sein, dies nachzuweisen, z. B. ein Aufenthaltsdokument oder einen Nachweis über die Einschreibung und Unterbringung (datiert vor dem 1. Januar 2021).
  • Hochqualifizierte Fachkräfte, deren Arbeit nicht verschoben oder aus der Ferne ausgeführt werden kann, einschließlich der Teilnehmer an hochrangigen Sportveranstaltungen, die in Spanien stattfinden sollen.
  • Menschen, die aus zwingenden familiären Gründen reisen und nachweisen können, dass sie unbedingt reisen müssen.

Alle oben genannten Umstände müssen durch dokumentarische Beweise gerechtfertigt sein. Sie sollten sich bewusst sein, dass Sie bei Ihrer Ankunft möglicherweise von den spanischen Grenzbehörden befragt werden, um sicherzustellen, dass Sie die Einreisebestimmungen erfüllen. Die spanischen Grenzbehörden gewähren die Einreise nur, wenn sie davon überzeugt sind, dass Ihre Reise nach Spanien von wesentlicher Bedeutung ist, und behalten sich das Recht vor, die Durchreise zu verweigern.


13 Apr 2021

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